KV-WAHLEN 2024
 Am Sonntag 24. November findet in Bayern die Wahl zu den örtlichen
 Kirchenverwaltungen statt, die für die kommenden sechs Jahre gewählt wird.
 Wahlberechtigt ist, wer
 1. der römisch-katholischen Kirche angehört,
 2. in der jeweiligen Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet und
 3. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 11 Abs. 2 GStVS)
 Von der Hauptwohnsitzpflicht im Bereich der Kirchengemeinde kann auf Antrag in
 begründetem Einzelfall eine Befreiung erfolgen. Auskünfte hierzu erteilt das Pfarrbüro!
 
Pfarrei Oberneukirchen
 Auch in Oberneukirchen findet die Wahl als Urnenwahl statt. Das Wahllokal befindet
 sich im Gemeindehaus. Öffnungszeiten: Sonntag, 24.11.2024 von 9:00 bis 12:00 Uhr.
 Die Wahlhandlung endet am 24.11.2024 um 12:00 Uhr. Nach Ablauf der Wahlzeit darf der
 Wahlausschuss nur noch Personen zur Stimmabgabe zulassen, die bereits im Wahllokal anwesend
 sind.
 Für die vier Mitglieder der neuen Kirchenverwaltung gibt es folgende vier Kandidaten:
 Langreiter Johann 49 Jahre Funktechniker
 Mayerhofer Christian 46 Jahre Landwirt
 Schönhuber Bettina 49 Jahre Bankkauffrau
 Schwarz Rosmarie 58 Jahre Versicherungskauffrau
 
 Auch eine Briefwahl ist möglich, sie muss aber aktiv im Pfarrbüro bis spätestens
 Mittwoch 20.11.2024 beantragt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen
 bis spätestens 24.11.2024 12 Uhr im Briefkasten des Pfarrbüros Oberneukirchen
 abgegeben werden.